Wolfgang Dippold, PROJECT Investment Gruppe: Entwurf für Mietpreisbremse liegt vor
Datum: Montag, dem 07. April 2014
Thema: Polen Infos


In den vergangenen Monaten wurde am Immobilienmarkt gefühlt kein anderes Thema diskutiert

Bamberg, 08.04.2014. Doch während die Regierung sich eine Entspannung des Marktes erhofft, gehen Verbände auf die Barrikaden

Die Thematik rund um die Mietpreisbremse wurde in den letzten Monaten vielfach diskutiert. Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser löst jedoch keinesfalls auf allen gesellschaftlichen Ebenen Euphorie aus. Vor allem Verbände sind der Meinung, dass die Mietpreisbremse einen mittel- und langfristig negativen Einfluss auf zukünftige Neubauvorhaben in angespannten Märkten haben könnte. "Vermieter sollten auch bei Wiedervermietungsmieten die Möglichkeit haben, diese beispielsweise der Inflation und veränderten Zinsbedingungen entsprechend anzupassen. Ist dies aufgrund der Mietpreisbremse nicht mehr möglich, müssten Vermieter die Erstmieten dann entweder extrem hoch ansetzen – was dem Ziel des Gesetzes zuwider läuft. Andernfalls würde sich der Neubau nicht mehr rechnen und gleich ganz unterbleiben“, sagt beispielsweise Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Laut Entwurf soll ausschließlich in „angespannten Märkten“ zukünftig die Miete bei Wiedervermietung maximal nur noch um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Befürworter begrüßen hingegen, dass die Mietpreisbremse nicht nur auf einfache Verträge bei Wiedervermietung anzuwenden ist, sondern auch bei Staffelmieten wirkt. Bei der Indexmiete zählt nur die Ausgangsmiete als Maßstab. Die jährlichen Indexpreissteigerungen werden nicht überprüft oder berücksichtigt.

Selbst in den „oberen Reihen“ der großen Koalition gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten über die konkrete Gestaltung der Mietpreisbremse. Die Union würde das Gesetz gerne auf fünf Jahre befristen. Des Weiteren muss der Begriff „angespannten Wohnungsmärkte“ näher definiert werden. Langfristiges Ziel sei es, die Ursachen des zu geringen Wohnungsneubaus zu bekämpfen.

Im Endeffekt soll die Mietpreisbremse ein mittelfristiges Werkzeug sein, um den drastischen Mietpreisanstieg in den Zentren der Metropolen zu bremsen. „Doch schaut man sich den gesamten, deutschen Immobilienmarkt an, waren Mieten und Preise über Jahrzehnte stabil. Auch wenn in einigen Boomstädten Miet- und Preisexplosionen zu beobachten sind, zeigt der Markt eine gesunde Entwicklung“, sagt Wolfgang Dippold, geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Bamberger Fondsunternehmens PROJECT Investment Gruppe.

Weiter Informationen unter http://www.project-investment.de

PROJECT Investment Gruppe
Kirschäckerstraße 25
96052 Bamberg
Tel. 0951.91 790 330
Fax 0951.91 790 333
E-Mail: presse@project-investment.de
http://www.project-investment.de


(Weitere interessante Polen News & Polen Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Project << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


In den vergangenen Monaten wurde am Immobilienmarkt gefühlt kein anderes Thema diskutiert

Bamberg, 08.04.2014. Doch während die Regierung sich eine Entspannung des Marktes erhofft, gehen Verbände auf die Barrikaden

Die Thematik rund um die Mietpreisbremse wurde in den letzten Monaten vielfach diskutiert. Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser löst jedoch keinesfalls auf allen gesellschaftlichen Ebenen Euphorie aus. Vor allem Verbände sind der Meinung, dass die Mietpreisbremse einen mittel- und langfristig negativen Einfluss auf zukünftige Neubauvorhaben in angespannten Märkten haben könnte. "Vermieter sollten auch bei Wiedervermietungsmieten die Möglichkeit haben, diese beispielsweise der Inflation und veränderten Zinsbedingungen entsprechend anzupassen. Ist dies aufgrund der Mietpreisbremse nicht mehr möglich, müssten Vermieter die Erstmieten dann entweder extrem hoch ansetzen – was dem Ziel des Gesetzes zuwider läuft. Andernfalls würde sich der Neubau nicht mehr rechnen und gleich ganz unterbleiben“, sagt beispielsweise Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Laut Entwurf soll ausschließlich in „angespannten Märkten“ zukünftig die Miete bei Wiedervermietung maximal nur noch um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Befürworter begrüßen hingegen, dass die Mietpreisbremse nicht nur auf einfache Verträge bei Wiedervermietung anzuwenden ist, sondern auch bei Staffelmieten wirkt. Bei der Indexmiete zählt nur die Ausgangsmiete als Maßstab. Die jährlichen Indexpreissteigerungen werden nicht überprüft oder berücksichtigt.

Selbst in den „oberen Reihen“ der großen Koalition gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten über die konkrete Gestaltung der Mietpreisbremse. Die Union würde das Gesetz gerne auf fünf Jahre befristen. Des Weiteren muss der Begriff „angespannten Wohnungsmärkte“ näher definiert werden. Langfristiges Ziel sei es, die Ursachen des zu geringen Wohnungsneubaus zu bekämpfen.

Im Endeffekt soll die Mietpreisbremse ein mittelfristiges Werkzeug sein, um den drastischen Mietpreisanstieg in den Zentren der Metropolen zu bremsen. „Doch schaut man sich den gesamten, deutschen Immobilienmarkt an, waren Mieten und Preise über Jahrzehnte stabil. Auch wenn in einigen Boomstädten Miet- und Preisexplosionen zu beobachten sind, zeigt der Markt eine gesunde Entwicklung“, sagt Wolfgang Dippold, geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Bamberger Fondsunternehmens PROJECT Investment Gruppe.

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